Glossar Allgemein
Schnellauswahl zum Thema:
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Bis 1979 schickten die nationalen Parlamente Parlamentarier ins Europäische Parlament. Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments alle fünf Jahre in einer direkten und allgemeinen Wahl von den Unionsbürgern gewählt.
Die Zahl der Abgeordneten richtet sich prinzipiell nach der Einwohnerzahl des Mitgliedsstaates. So gibt es zurzeit bspw. 99 deutsche, aber nur 6 zyprische Europaabgeordnete. EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, können an den Europawahlen ihres eigenen oder denen des Aufenthalt-Mitgliedsstaats teilnehmen.
Das Europäische Parlament hat dem EG-Vertrag zufolge die Pflicht, einen Entwurf für ein einheitliches Wahlverfahren in allen Mitgliedstaaten oder für Wahlen nach gemeinsamen Grundsätzen auszuarbeiten. Bis heute ist dies jedoch noch nicht geschehen, und die Europawahlen finden weiterhin nach unterschiedlichen nationalen Regelungen bezüglich des Wahlalters, des Wahltermins etc. statt.
Auf lange Sicht wird vom Europäischen Parlament ein einheitlicher Wahlbezirk auf Ebene der Europäischen Union angestrebt.















