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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie enthält in ihren 30 Artikeln einige allgemeine Bestimmungen, einen Katalog von Freiheits- und polititschen Betätigungsrechten sowie Gleichheitsrechte im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich. Art. 29 beschreibt zulässige Einschränkungsmöglichkeiten, wobei jedoch in Art. 30 unmißverständlich dargelegt wird, dass keine dieser Einschränkungsmöglichkeiten zur Vernichtung oder zum Aufheben der enthaltenen Rechte führen dürfen. Die AEMR wird ergänzt durch andere internationale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

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