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Acquis Communautaire

A. (dt.: gemeinsamer Besitzstand) umfasst alle Rechte und Pflichten , die für jedes EU-Mitglied verbindlich sind. Dazu gehören Ziele und Grundsätze der verträge, die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften einschließlich der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs, die im Rahmen der EU angenommenen Erklärungen und Entschließungen, dei rechtsakte Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der "polizeilichen und justiziellen ZUsammenarbeit" sowie die von der Gemeinschaft unterzeichneten internationalen Abkommen. Der A. umfasst inzwischen mehr als 80.000 Seiten Text und wird ständig fortentwickelt.

Entnommen aus „Martin Große Hüttmann / Hans-Georg Wehling (Hg.), Das Europalexikon. Begriffe. Namen. Institutionen. Die OnlineAkademie dankt für die freundliche Genehmingung des Verlags J.H.W.Dietz Nachf., Bonn.

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