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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Der Bundestags-Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, kurz EU-Ausschuss ist der vierte im Grundgesetz explizit erwähnte Ausschuss. Gemäß Artikel 45 Grundgesetz muss der Ausschuss vom Bundestag in jeder Legislaturperiode eingesetzt werden. Der EU-Ausschuss ist der zentrale Ort für die Formulierung und Durchsetzung der deutschen Europapolitik. In seiner Eigenschaft als Integrationsausschuss ist er für Grundsatzfragen der europäischen Integration zuständig. Dazu zählen die institutionelle Reform der EU und Änderungen der Gemeinschaftsverträge, die Erweiterung der EU sowie die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der anderen Mitgliedstaaten. Falls europäische Vorhaben mehrere unterschiedliche Politikfelder vereinen, ohne dass ein sachlicher Schwerpunkt identifiziert werden kann, fungiert der EU-Ausschuss außerdem als Querschnittsausschuss.

Kennzeichnend für die Arbeit des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist die ausführliche Unterrichtungspraxis. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Bundestag über alle europäischen Vorhaben, die für die Bundesrepublik relevant sein könnten, zu informieren. Umgekehrt teilt der EU-Ausschuss mit, welche Punkte aus Parlamentssicht unbedingt bei den kommenden Verhandlungen zu berücksichtigen sind. Dagegen befasst sich der EU-Ausschuss nicht mit der Umsetzung von im Ministerrat und Europäischen Parlament bereits beschlossenen Richtlinien.

Neben den 33 Mitgliedern des Bundestages gehören dem EU-Ausschuss auch deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments an. Diese werden vom Bundestagspräsidenten auf Antrag der Fraktionen berufen. Die Europaabgeordneten sind im EU-Ausschuss nicht stimmberechtigt, haben aber eine beratende Funktion und schaffen so eine notwendige Querverbindung zum Europäischen Parlament. Auf diese Weise tragen sie zum direkten Informationsaustausch zwischen den Parlamenten bei. Um sich zu informieren, lädt der EU-Ausschuss außerdem regelmäßig andere europäische Entscheidungsträger wie Kommissionäre, Vertreter der europäischen Agenturen, etc. ein.

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