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Erweiterung der Europäischen Union

Eine Erweiterung der Europäischen Union setzt bei beitrittswilligen Ländern zunächst die Verpflichtung zur Übernahme des „Acquis communautaire“ sowie die Erfüllung der sogenannten Kopenhagener Kriterien voraus.
In den vergangenen drei Jahrzehnten ist die anfangs aus der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden bestehende Europäische Gemeinschaft mehrfach erweitert worden. Zuerst traten 1973 Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland bei. 1981 folgte Griechenland. Im Jahr 1986 nahm die Europäische Gemeinschaft Portugal und Spanien auf. 1995 erfolgte der Beitritt Finnlands, Österreichs und Schwedens.
In den Jahren 1998 und 2000 nahm die Europäische Union Beitrittsverhandlungen mit zwölf Staaten auf, die im Dezember 2002 beim Treffen des Europäischen Rats in Kopenhagen mit zehn Ländern abgeschlossen wurden. Am 16. April 2003 unterzeichneten die Staats- und Regierungschef der 15 EU-Mitgliedstaaten und der zehn Beitrittskandidaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Malta und Zypern den Beitrittsvertrag. Der Beitritt dieser zehn Länder zur Europäischen Union erfolgte am 1. Mai 2004.
Am 1. Januar 2007 traten schließlich auch Bulgarien und Rumänien als vorläufig letzte Staaten der EU bei.
Die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen haben ebenfalls Anträge auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt. Die norwegische Bevölkerung hat allerdings in zwei Referenden 1972 und 1994 einen Beitritt abgelehnt. Die Anträge der Schweiz und Liechtensteins ruhen, da die Schweizer 1992 in einer Volksabstimmung beschlossen haben, dem Europäischen Wirtschaftsraum nicht beizutreten.
Den Status eines Kandidatenlandes haben zurzeit die Türkei, Kroatien und die Republik Mazedonien. Potenzielle Bewerberländer sind die westlichen Balkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien sowie die noch nicht von allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannte Republik Kosovo.

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