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Europäische Kommission

Die Europäische Kommission, mit Sitz in Brüssel, ist ein supranationales Organ der Europäischen Union. Der Kommission gehören derzeit 27 Mitglieder an, das heißt ein Kommissar pro Mitgliedsstaat. Die wichtigsten Aufgaben der Europäischen Kommission sind:

1. Dafür zu sorgen, dass die in der Europäischen Union geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Wenn die Kommission den Eindruck hat, ein Mitgliedsland oder ein Unternehmen missachte seine Verpflichtungen, kann sie vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen Klage erheben.
2. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftspolitik zu erarbeiten und so Entscheidungsprozesse anzuregen und voranzutreiben. Die Kommission tritt zudem gegenüber den Mitgliedsstaaten und den übrigen EU-Organen für das gemeinsame europäische Interesse ein und vermittelt zwischen deren oft unterschiedlichen Ansichten.
3. Als Exekutivorgan ist die Europäische Kommission für die Implementierung der Gemeinschaftspolitik zuständig.

In einigen Politikbereichen ist sie im Auftrag des Ministerrates tätig, auf anderen Gebieten besitzt sie ausgedehnte eigene Befugnisse zur Anwendung der Verträge. Beschlüsse fasst die Kommission mit der Mehrheit ihrer Mitglieder.
Die Kommissare üben ihre Tätigkeit nicht als Repräsentant ihres Landes, sondern gemäß EG-Vertrag, „in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft“ aus. Die Kommission wird alle fünf Jahre, innerhalb von sechs Monaten nach den Wahlen zum Europäischen Parlament, neu besetzt. Der Rat, in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs, benennt mit qualifizierter Mehrheit den Kommissionspräsidenten, der erst durch die Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt wird.
Die Kommissare werden vom Rat, im Einvernehmen mit dem Kommissionspräsidenten, von einer Liste mit Persönlichkeiten ausgewählt, die die Mitgliedsstaaten zu diesem Zweck vorgeschlagen haben. Auch der Gesamtzusammensetzung der Kommission muss das Europäische Parlament zustimmen.
Unter der politischen Führung des Kommissionspräsidenten ist jedes Kommissionsmitglied in einem bestimmten Sachbereich federführend tätig. Nachdem ursprünglich geplant war, dass mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, nur 2/3 der Mitgliedstaaten nach dem Rotationsprinzip Kommissare entsenden, scheint es derzeit eher danach auszusehen, dass jeder Staat seinen Kommissar behält.

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