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EuGH (Europäischer Gerichtshof)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, offiziell Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, ist oberstes supranationales Rechtsprechungsorgan innerhalb der Europäischen Union und wurde 1952 durch den EGKS-Vertrag gegründet.
Die Verträge, auf denen die Europäische Union basiert – insbesondere die Römischen Verträge (1957), die Verträge von Maastricht (1992) und Amsterdam (1997) – bilden die Basis einer eigenständigen Rechtsordnung. Im Rahmen dieser Rechtsordnung achtet der Europäische Gerichtshof darauf, dass bei der Anwendung und Auslegung der Verträge und der aus ihnen abgeleiteten Rechtsakte einzelner EU-Institutionen das EG-Recht gewahrt bleibt. Des Weiteren überprüft er die Vereinbarkeit von nationalen und europäischen Rechtsakten mit den Verträgen. Der EuGH sorgt ferner für eine Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts, um so die häufig lückenhaften Bestimmungen der Verträge zu ergänzen.
Erst durch die Rechtsprechung des EuGH ist eine umfassende europäische Rechtsordnung entstanden. Ihm ist zu verdanken, dass der Anwendungsvorrang des gemeinschaftlichen Rechts vor entsprechenden nationalen Regelungen gegen den Widerstand einzelner Mitgliedsländer durchgesetzt werden konnte.
Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ernennen in gegenseitigem Einvernehmen die Richter am EuGH – je einer pro Mitgliedsstaat - auf sechs Jahre. Zur Entlastung des EuGH entstand 1989 das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (kurz: Gericht erster Instanz), das vor allem für direkte Klagen von Bürgern und Unternehmen gegen Organe der Europäischen Union zuständig ist. Das Gericht erster Instanz steht gleichberechtigt neben dem EuGH. Der Gerichtshof wird von acht Generalanwälten unterstützt, die Entscheidungen vorbereiten und sogenannte Schlussanträge stellen, jedoch keine Berater sind und auch nicht über die Fälle entscheiden. Der Gerichtshof kann in Kammern, als Große Kammer (dreizehn Richter) oder als Plenum tagen.

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