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A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Alle EinträgeEuroparat
Der Europarat ist kein Organ der EU, sondern eine internationale Organisation zum Schutz der Menschenrechte. Dennoch verwendet der Europarat die gleiche Flagge und die gleiche Hymne wie die EU.
Er wurde am 5. Mai 1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich mit dem Ziel gegründet, die Einheit und Zusammenarbeit zwischen den Menschen und Ländern Europas zu fördern. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Europarat 1951 bei. Gegenwärtig gehören dem Europarat 47 Mitgliedsstaaten, darunter alle 27 Mitglieder der Europäischen Union, an.
Das wichtigste Organ und eigentliche Entscheidungsgremium des Europarats ist das Ministerkomitee, in dem die Außenminister der Mitgliedsstaaten zusammenkommen. Weitere Organe sind die parlamentarische Versammlung, der Kongress der Gemeinden und Regionen sowie der Generalsekretär.
Der Europarat setzt sich gegenwärtig für mehr Gemeinsamkeit unter den europäischen Ländern und die Verwirklichung von Demokratie und Menschenrechten ein. Die Statuten des Europarats verlangen von jedem Mitgliedsland das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit anzuerkennen und seinen Bürgern die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu garantieren. In mehreren Politikfeldern hat der Europarat durch Verträge und Konventionen gemeinsame Normen geschaffen, die für die Unterzeichnerstaaten bindend sind. Dazu gehören die Europäische Menschenrechtskonvention (1950) und die Europäische Sozialcharta von 1961. An den Europarat angegliedert ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.















